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MSW-Logo MSW Mess-Service-Weeze * Dipl.-Ing. Ulrich Klyne
Sent-Jan-Strasse 14 * 47652 Weeze
fon: 0 28 37 / 9 55 78 * fax: 0 28 37 / 9 55 12 * mobil: 01 71 / 9 71 14 79
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MSW Mess-Service-Weeze
Kunden-Information, Konditionen und Verrechnungssätze


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Kunden-Information, Konditionen und Verrechnungssätze * V100612-02

1) Allgemeine Informationen

1.1) Das Angebot von MSW richtet sich ausschliesslich an gewerbliche Kunden. Somit sind die Informationen auf der Internet-Seite von MSW und die in dem  hier vorliegenden Schriftstück „Kunden-Information, Konditionen und Verrechnungssätze“ zusammengefassten Informationen, ausschliesslich für Zusammenarbeit mit gewerblichen Kunden vorgesehen.

1.2) Mit hochwertiger Ultraschall-Messtechnik werden auf dieser Grundlage von MSW Messdienstleistungen erbracht. Hierbei werden an geschlossenen flüssigkeitsgefüllten Rohrleitungen Messungen von Volumenstrom, Wärmemenge (= Messung der Momentanleistung mit Integrationsmöglichkeit zur Wärmemenge) und Wanddicke mit Protokollierung ausgeführt.

1.3) Vorteilhafte Einsatzmöglichkeiten dieser hochwertigen mobilen Messtechnik ergeben sich z.B. bei Inbetriebnahmen, im Service- und Wartungsbereich, bei der Überprüfung von Messgeräten, Pumpen und Filtern, bei Optimierungen, im Energiebereich z.B. bei Strang-Regulierungen / hydraulischem Abgleich und Wärmemengenmessungen, bei Bestandsaufnahmen, bei der Ermittlung von Grundlagen für Projektierungen und Planungen, bei Abnahmen und im Bereich von Reklamations-Bearbeitung / Claim-Management.

1.4) Eingesetzt wird mobile clamp-on-Hochleistungs-Ultraschall-Messtechnik für die Messung von Volumenstrom, Wärmemenge und Wanddicke, z.B. Fabrikat Flexim, z.B. Typ Fluxus ADM 6725. Darüber hinaus werden bei Bedarf projektspezifisch weitere Messgeräte und Datenlogger eingesetzt.

1.5) Die Durchfluss-Sensorausrüstung ermöglicht Messungen im Temperaturbereich von ca. - 30 °C bis ca. +130 °C / +200 °C, sowie über Spezialadapter auf Anfrage von ca. -200 bis ca. +400 °C.

1.6) Gemessen werden kann an Rohrleitungen aus vielen gängigen Rohrleitungswerkstoffen und in vielen gängigen Dimensionen, bei einem Innen-Durchmesserbereich von ca. 10 mm bis ca. 2.500 mm, optional auch noch etwas darunter und auch noch weit darüber, mit fast allem gängigen flüssigen Durchflussmedien.

1.7) Wanddickenmessungen sind zwischen ca. 1 mm und bis zu ca. 200 mm Materialdicke möglich.

1.8) Dies alles  versteht sich jeweils im Rahmen der physikalischen und messtechnischen Möglichkeiten, was insbesondere bedeutet, dass das jeweils aus Rohrleitung und Durchflussmedium bestehende System, unter den zum Zeitpunkt der Messung im System herrschenden physikalischen und technischen Bedingungen, messtechnisch durchschallbar ist und ein messtechnisch geeignetes Strömungsprofil aufweist, wie es z.B. in Fliessrichtung vor oder nach einem einzelnen Rohrkrümmer, bei 5 x D Vorlaufstrecke (= 5 x D Abstand der Messstrecke in Fliessrichtung vor dem Rohrkrümmer) und 10 x D Nachlaufstrecke (= 10 x D Abstand der Messstrecke in Fliessrichtung nach dem Rohrkrümmer), als gegeben angenommen werden kann.

1.9) Die Ergebnisse der Messungen werden auf den im Messgerät verfügbaren ca. 110.000 Speicherplätzen abgelegt und über die zum Gerät gehörende Datenauslese- und Datenauswertungs-Software FluxData ® als PDF- oder Excel-Datei per email oder per download-Link für die auftraggeberseitige Verwendung oder Weiterverarbeitung bereit gestellt, ggf. incl. Übersichtsdiagramm.


2) Verrechnungssätze und sonstige Preise

2.1) MSW Mess-Service-Weeze steht auf Nachweis zu folgenden Verrechnungssätzen für Beratungen, Abklärungen, Messeinsätze, Einweisungen und Protokollerstellung zur Verfügung:
2.1.1) An- und Abfahrtzeiten EUR 58,00 pro Stunde
2.1.2) PKW-Fahrten EUR 0,65 pro Kilometer
2.1.3) Einsatzzeiten vor Ort und im Büro EUR 68,00 pro Stunde
 
Gestellung Mess-System ADM 6725 in Zusammenhang mit Auftragsmessungen
2.1.4) Durchfluss 1 Messkanal EUR 120,00 pro Einsatz und Kalendertag
2.1.5) Durchfluss 2 Messkanäle EUR 130,00 pro Einsatz und Kalendertag
2.1.6) Durchfluss + Energie 1 Messkanal EUR 140,00 pro Einsatz und Kalendertag
2.1.7) Durchfluss + Energie 2 Messkanäle EUR 150,00 pro Einsatz und Kalendertag
2.1.8) Durchfluss 1 bis 2 Messkanäle EUR 390,00 pro Einsatz (bis 7 Kalendertage)
2.1.9) Durchfluss + Energie 1 bis 2 Messkanäle EUR 420,00 pro Einsatz (bis 7 Kalendertage)r
2.1.10) Tief- und Hochtemperaturadapter und sonstige spezielle Teile projektspezifisch auf Anfrage

Gestellung von allgemeinem Zubehör  in Zusammenhang mit Auftragsmessungen
2.1.11) Gestellung einer 50-m-Kabeltrommel EUR 10,00 pro Einsatztag
2.1.12) Gestellung einer externen Akkubox mit Zubehör EUR 30,00 pro Einsatztag
2.1.13) Gestellung einer externen Akkubox mit Zubehör EUR 100,00 pro Einsatz (bis 7 Kalendertage)
2.1.14) Gestellung eines Alu-Schutzgehäuses EUR 20,00 pro Einsatztag
 
Kleinmengen an Verbrauchsmaterialien bei Messeinsätzen enthalten, ansonsten
2.1.15) Tube Koppelpaste 130 °C EUR 25,00
2.1.16) Tube Koppelpaste 200 °C EUR 50,00
2.1.17) Satz = 2 Stck Elastomer-Koppelpads EUR 12,00
2.1.18) VA Feder-Spannklemme M8 EUR 40,00
2.1.19) VA Spannband 10 mm EUR 6,50 pro angefangenem laufenden Meter
2.1.20) Klein-Spannschelle bis ca. 50 mm EUR 5,00
2.1.21) Spannschelle ca. 51 bis ca. 110 mm EUR 10,50
2.1.22) Rolle Isolierfilz EUR 5,00

Sonstige Nebenkosten auf Nachweis,
z.B. Erstellung und Eingabe spezieller Medien- und Wärmeträgerdaten
2.1.23) Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung auf Nachweis
2.1.24) Parkgebühren auf Nachweis
2.1.25) Übernachtungskosten auf Nachweis

2.2) Pauschalierungsmöglichkeiten

2.2.1) Pro Einsatz werden im Nahbereich bis 50 km einfache Entfernung mindestens 3 Stunden abgerechnet, und im Regionalbereich bis 150 km einfache Entfernung mindestens 5 Stunden, jeweils als Summe von Reise- und Einsatzzeiten und ggf. zuzüglich Protokollerstellung. Einzelheiten werden jeweils projektspezifisch vereinbart.

2.2.2) Auf Wunsch können Reisezeitpauschalen vereinbart werden, speziell auch bei bei grösseren Entfernungen. Überschaubare Einsätze können auf Wunsch auch insgesamt pauschaliert werden.

3) Weitere Informationen und Bedingungen

3.1) Einsätze sind bei Bedarf auch nachts oder an Wochenenden / Feiertagen möglich. Zuschläge fuer Überstunden, Nachteinsätze oder Einsätze an Wochenenden / Feiertagen werden projektspezifisch vereinbart.

3.2) Einsätze werden jeweils projektspezifisch im Rahmen der personellen Verfügbarkeit und der Geräteverfügbarkeit abgestimmt, wobei auch die Einsatzbedingungen vor Ort abgeklärt werden, z.B. hinsichtlich Rohrleitungsdimensionen, Medium, Mess-Strecke, Zugänglichkeit, Arbeitssicherheit, Wetterschutz, Gefahrenübergang für die Messausrüstung auf den Auftraggeber, Spannungsversorgung etc.

3.3) Der sicherheitstechnisch einwandfreie Zugang zur Durchfluss-Messstelle und zu den Temperatur-Messstellen ist auftraggeberseitig einzurichten und zuverlässig sicherzustellen.  Somit obliegt es dem Auftraggeber, erforderlichenfalls die entsprechenden Einrüstungen und sonstigen Absicherungen vorzunehmen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Überwachung der Atemluft, sowie der Umgebungsluft in Ex-Anlagen. Bei Einsätzen im Freien ist bei schlechtem Wetter, ergänzend zu dem eventuell vorhandenen MSW-seitigen Basis-Wetterschutz in Form eines Schweisserschirms, auftraggeberseitig für zuverlässigen Wetterschutz zur sorgen.

3.4) Mess-Strecken und Temperatur-Mess-Stellen sind auftraggeberseitig in der abzustimmenden Länge von etwa vorhandener Isolierung zu befreien, da die Sensoren direkt auf die Rohr-Aussenwand aufgesetzt werden.
Bei der Auswahl der Messstrecken wirkt MSW vorzugsweise mit, siehe auch 1.7.

3.5) Durchführbarkeit und Genauigkeit von clamp-on-Ultraschall-Volumenstrom-Messungen, Wärmemengenmessungen und Wanddickenmessungen werden jeweils von Gerätetechnik, Mess-Strecke, Medium und von den während der Messung in und an der Mess-Strecke vorliegenden Strömungs- und sonstigen Prozess- und Anlagenbedingungen beieinflusst. Damit kann die konkrete Messmöglichkeit endgültig nur vor Ort anhand einer  Testmessung beurteilt werden.
Mit Einsatz von Hochleistungs-Messtechnik sind seitens MSW die gerätetechnischen Voraussetzungen für erfolgreiche Messungen gegeben. Typischerweise kann somit gemessen werden. Dennoch ist eine verbindliche Ferndiagnose nicht möglich.
Hierzu gilt folgende Regelung: In den seltenen Fällen, bei denen sich vor Ort ergibt, dass eine Messung aus den genannten Anlagen-Einflüssen heraus nicht möglich ist, werden die Kosten geteilt. Es werden dann lediglich 50 % der angefallenen Reise- und Einsatzkosten in Rechnung gestellt.
Falls eine Messung vor Ort wegen fehlender auftraggeberseitiger Voraussetzungen nicht durchführbar ist, sind die angefallenen Reise- und Einsatzkosten vollständig zu vergüten.

3.6) Durchführung der Messungen und Protokollerstellung werden, im Rahmen der von Gerätetechnik und von Anlagen- und Prozessbedingungen her vorhandenen Gegebenheiten, mit bestmöglicher Sorgfalt ausgeführt. Irrtum, Bedienungsfehler und Fehler in der Messtechnik bleiben vorbehalten.

3.7) Bei Messeinsätzen müssen Anlagenkoordinierung, Prozessführung und zeitsynchrone Registrierung sonstiger für den Auftraggeber relevanter Informationen und Prozessdaten, sowie Anlagen- und Prozessbedingungen, auftraggeberseitig erfolgen. Hierbei sind auftraggeberseitig für alle Vorgänge Zeiten zu registrieren, weil die Messdaten an einer Zeitachse bereit gestellt werden, worüber dann ggf. Zuordnungen möglich sind.

3.8) MSW erbringt grundsätzlich keine Ingenieurleistungen. Eine Bewertung der ermittelten Daten erfolgt seitens MSW nicht. Die erforderlichen Plausibilitätskontrollen und fachlichen / anlagenspezifischen Bewertungen sind bei der Weiterverarbeitung der ermittelten Daten auftraggeberseitg vorzunehmen.

Eventuell von MSW im Umfeld von Messungen oder sonst verbal oder schriftlich angestellte Betrachtungen und Überlegungen sind unverbindlich.

3.9) Angebote verstehen sich generell freibleibend. Terminverschiebungen und Einsatzverhinderungen, z.B. durch Wetter- und Verkehrsverhältnisse, und / oder Ausfälle im Personalbereich und / oder im Bereich der technischen Ausrüstung bleiben generell vorbehalten.

3.10) Bei Terminverschiebungen und Einsatzverhinderungen besteht auftraggeberseitig kein Anspruch auf die Gestellung von Ersatzpersonal oder Ersatztechnik oder auf Ersatz von Aufwendungen jedweder Art. MSW wird sich aber in solchen Fällen, im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten, auf freiwilliger Basis und unverbindlich, um alternative Lösungen bemühen und nach Möglichkeit daran mitwirken.

3.11) Gewährleistungs- und / oder Schadenersatzansprüche jedweder Art gegenüber MSW und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, bzw. in gesetzlich geregelten Fällen, wie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, auf einen der Abrechnungssumme für den beanstandeten Einzeleinsatz oder Teileinsatz entsprechenden Maximalbetrag begrenzt.

3.12) Die genannten Verrechnungssätze für die Gestellung eines Mess-Systems und von Zubehör im Zusammenhang mit Auftragsmessungen sind nicht automatisch als Verrechnungssätze für Gerätevermietungen zu verstehen. Gerätevermietungen bedürfen eigenständiger Vereinbarungen.

3.13) Wenn im Ausnahmefall dennoch ein zeitweiliger Verbleib von Mess- Systemen oder Komponenten aus einem Messeinsatz heraus beim Auftraggeber einer Messdienstleistung vereinbart wird, ist zu beachten, dass etwaige Verluste oder Schäden an Mess-Systemen, Komponenten und Zubehör ausschliesslich zu Lasten des Auftraggebers gehen, der dann diesbezüglich die Funktion des Entleihers / Mieters übernimmt, und zwar bis zum vollständigen und unbeschädigten Wiedereintreffen der Ausrüstung bei MSW, und bis zur Höhe der jeweiligen Reparatur- oder Neu-Wiederbeschaffungskosten zuzüglich 10 % Geschäftskosten, sowie zuzüglich der anteiligen mittleren Ausfallkosten während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit. Hierbei erfolgen Reparaturen und Neulieferungen ausschliesslich über MSW durch den jeweiligen Hersteller. Verantwortlichkeit des Entleihers / Mieters für als Mietgeräte übergebene Ausrüstungsteile sinngemäss entsprechend.

3.14) Die bereitstellbaren Alu-Schutzgehäuse sind ab- und ggf. anschliessbar. Die Gestellung eines Alu-Schutzgehäuses bei dem zeitweiligen Verbleib eines Messgerätes beim Entleiher / Mieter oder bei der Gestellung oder Vermietung von Mess-Systemen ändert jedoch nichts an der ausschliesslichen Verantwortung des Entleihers / Mieters für alle übergebenen Komponenten. Das Alu-Schutzgehäuse bietet lediglich einen Basis-Schutz gegen Verschmutzung bei leicht verschmutzter Umgebung und gegen  Beschädigung durch leichte mechanische Belastungen, beides Aspekte, für die der Einsatz allerdings sehr zu empfehlen ist.

3.15) Rückversandvorgänge von zeitweilig überlassenen Ausrüstungsteilen oder von Mietausrüstungen gehen stets zu Lasten des Entleihers / Mieters, und dürfen nur via DHL-Post-Paket erfolgen. Für den Versand ist eine zuverlässige Verpackung zwingend erforderlich. Wegen der Verantwortlichkeit des Entleihers / Mieters für die überlassenen Gegenstände bis zum vollständigen und unbeschädigten Wiedereintreffen derselben bei MSW, wird versicherter Rückversand mit angemessener Neuwert-Versicherungshöhe dringend empfohlen, bei Messgeräten und Sensoren z.B. EUR 25.000,-- pro Paket.  Die auf nur EUR 25.000,-- pro Pake begrenzte Versicherungssumme kann die Aufteilung auf mehrere Pakete erforderlich machen.

3.16) Für spezielle oder länger andauernde Messeinsätze / Messkampagnen können, auf der Grundlage von entsprechenden Angeboten, im Rahmen der Verfügbarkeit, Mietgeräte oder Werks-Mietgeräte bereitgestellt
werden, in technischer und terminlicher Abstimmung, und im Rahmen der Verfügbarkeit, auch in individueller Konfiguration.

3.17) Für vorgesehene Mieteinsätze können von MSW die Einsatzbedingungen im Rahmen eines kostenpflichtigen Einsatzes vor Ort vorgeklärt werden, um Sichheit über die Einsatzmöglichkeiten vor Ort zu gewinnen.
Weiterhin können die Mietgeräte bei Bedarf von MSW im Rahmen eines kostenpflichtigen Einsatzes vor Ort eingerichtet werden, und / oder das Bedienungspersonal kann dabei von MSW in die Bedienung der Geräte eingewiesen werden.

3.18) Für Anwender, die mit der Bedienung der Messtechnik nicht vertraut sind, ist die Voraussetzung für den Erst-Einsatz von Mietgeräten, entweder begleitende kostenpflichtige Einsätze von MSW für Installation, Datenhandling und Deinstallation, oder ein entsprechender kostenpflichtiger Einweisungseinsatz von MSW.


4) Kommerzielle Bedingungen und Informationen

4.1) Preisstellung für Lieferungen: ab Lager / Werk,
zuzüglich Verpackung., Porto / Fracht und Transportversicherung.
Preise: in EUR netto zuzüglich gesetzliche MWSt.

4.2) Zahlung: innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto

4.3) MSW-Steuer-Nr. 113/5091/1550  *  USt-IdNr. DE226424340
Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gem. § 48b EStG liegt vor.

4.4) MSW-Bankverbindung:
Postbank Dortmund
BLZ:  440 100 46 ,  Konto-Nr:   484 359 467
IBAN:  DE55 4401 0046 0484 3594 67 ,  BIC: PBNKDEFF



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Die pdf-Version unserer Informations-Druckschrift

"Kunden-Information, Konditonen und Verrechnungssätze"

halten wir für Sie unter folgendem Link zum Download bereit.

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